Im Mietvertrag der Meile-Bus GmbH ist eine Vollkaskoversicherung enthalten. Haftpflicht und Kasko Selbstbehalt sind CHF 1000.- pro Schadensfall (diese beinhaltet Schäden an anderen Gegenständen und Fahrzeugen und am gemieteten Fahrzeug). In der Versicherung sind Transportgüter und persönliche Gegenstände des Mieters nicht gedeckt. Bitte beachten: Das Befahren von Rennstrecken, Abschlepp-/ und Prüfungsfahrten (ohne Erlaubnis von unserer Seite her) sowie das Weitervermieten an Drittpersonen ist nicht gestattet. Mechanische Schäden oder Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, Unterboden, Autoschlüssel, Felgen, Aufbauten die durch unvorsichtige bzw. unsachgemässe Benutzung oder Nichtbeachtung der Gesamthöhe verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters. Gegen einen Aufpreis kann der Selbstbehalt für Haftpflichtschäden jedoch auf 500.00 pro Schadenfall reduziert werden.
DER TREIBSTOFF GEHT ZU LASTEN DES MIETERS!
Mieten sind exklusiv Diesel oder Benzin. Das Fahrzeug muss vollgetankt retourniert werden. Für nicht vollgetankte Fahrzeuge werden dem Mieter / Lenker die Treibstoffkosten sowie eine zusätzliche Gebühr für Umtriebe von Fr. 20.00 in Rechnung gestellt. Die Kosten, welche durch eine Falschbetankung verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters / Lenkers.
Der Vermieter übergibt den Mietwagen sauber, geprüft, mängelfrei und mit kompletten Wagen-Dokumenten. Der Lenker des Fahrzeuges muss im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Zusätzliche Bestimmungen sind unter der jeweiligen Fahrzeugkategorie auf der Webseite des Vermieters vermerkt. In allen Mietfahrzeugen des Vermieters herrscht striktes Rauchverbot. Haustiere dürfen nur in dafür geeigneten Boxen mitgeführt werden. Einwegmieten sind nicht gestattet. Die Fahrstrecke wird aufgezeichnet, unabhängig vom Fahrer. Geschwindigkeitsbussen und Parkbussen gehen zu Lasten des Mieters.
Die Meile Bus GmbH haftet nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. Der Mieter haftet auch bei Überlassung an Dritte und allfällige Mitfahrer. Wird das Mietauto ausserhalb der Öffnungszeiten zurückgebracht, so haftet der Mieter, bis die Meile Bus GmbH es entgegengenommen hat! Das Mietauto muss so abgestellt werden, dass kein fremdes Fahrzeug blockiert wird! Für Umtriebe haftet der Mieter. Der Mieter haftet für selbst verursachte Defekte am Mietauto. (z. B. Überladen, Kupplung, Reifen etc.) Wählt der Mieter einen anderen Pannendienst als die Mobiliar, so haftet der Kunde für die Kosten! Der Mieter haftet mit seiner Kreditkarte für alle Kosten, welche durch diesen Mietvertrag entstanden sind und erlaubt der Meile Bus GmbH, diese direkt zu belasten.
Einzel-Reservationen unter der Woche werden kostenfrei storniert. Am Wochenende Samstag und Sonntags muss 24h vorher storniert werden. Ansonsten werden 50% der Miete in Rechnung gestellt.
Das Fahrzeug muss in der angegebenen Mietzeit wieder retourniert werden. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Meile Bus GmbH vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Dazu muss eine zusätzliche Depotleistung, welche die Kosten der verlängerten Mietdauer deckt, geleistet werden. Die Meile Bus GmbH kann ohne Angabe von Gründen die Verlängerung verweigern.
In den Mietautos kann ein Restwegschreiber oder ein GPS eingebaut sein. Der Mieter akzeptiert die Nutzung der Daten bei Unfällen, zur Fahrzeugsicherung und bei Ungereimtheiten. Einzelne EU-Staaten haben unterschiedliche Gesetze bezüglich des mitzuführenden Zubehöres. Der Mieter ist verantwortlich, diese Bestimmungen zu erfüllen.
9620 Lichtensteig
Anwendbares Recht der Schweiz
Lichtensteig, 01.01.2024
Meile Bus GmbH
Freudenau 4317
9620 Lichtensteig
Meile Bus GmbH
Industriestrasse 30
8302 Kloten